Auch
wenn es leider viel zu selten vorkommt, gibt es hin und wieder erfreuliche
Nachrichten zum Thema Tierschutz
Was uns gefreut hat...
(gesehen in Cavallo 9/2000)
Volker Asche und Manfred Hartmann,
Geschäftsführer der Braunschweiger Spedition "last-trans"
mit 140 Lastwagen stellen keine ehemaligen Fahrer von Tiertransporten
ein. In der Stellenanzeige prangert fett gedruckt der Satz "Ehemalige
Kraftfahrer von Lebendtransporten werden nicht berücksichtigt."
Begründung der beiden Geschäftsführer:
" Diese Leute müssen innerlich verroht sein, wenn sie solche schrecklichen
Transporte durchgeführt haben. Und solche Leute mögen wir nicht."
Vegetarier-Boom
in Deutschland (Express,
1.10.2001)
Hannover - Sonntagsbraten
ade: Woche für Woche werden 4000 Menschen in Deutschland zu Vegetariern,
berichtet der Vegetarier-Bund. Grund: Fleischskandale und der Trend
zu gesundem Essen. Eine FORSA-Umfrage ergab: von den befragten Frauen
waren 13% Vegetarier, bei den Männern wandten sich nur drei Prozent
von Steak & Co. ab.
Legebatterien
werden 2007 verboten (Rheinzeitung,
20.10.2001)
Berlin - Legehennen muessen kuenftig
nicht mehr in Kaefigbatterien auf der Flaeche eines DIN-A4-Blattes ihr
Dasein fristen. Die Kaefighaltung wird in Deutschland von 2007 an verboten-
fuenf Jahre frueher als in anderen EU-Laendern. Der Bundesrat stimmte
dem Alleingang von Verbraucherschutzministerin Renate Kuenast zu. Kaefige
mit 450 Quadratzentimeter pro Huhn sind nur noch bis Ende 2002, mit
550 Quadratzentimeter bis Ende 2006 zulaessig. Ausgenommen sind Kaefige
mit Sitzstangen, Scharrbereich und Lege-Nestern.
Von 2012 an ist dann nur noch Boden-, Freiland- und Volieren Haltung
erlaubt. Der Bundesrat forderte die Regierung zudem auf, fuer europaweit
gleiche Regelungen zu sorgen. Sonst wuerden die billigeren Eier aus
Kaefighaltung importiert.
Justiz
und Fleischgenuss (Gesundheitsberater,
Helma Danner, 12.2001)
In
hoechst richterlicher Rechtsprechung wurde dem "Lustanspruch"
auf Fleischverzehr eine deutliche Absage erteilt. Die Richter urteilten
in zwei Instanzen, dass Fleisch (aus medizinischer Sicht und Ernaerhungsaspekten)
nicht als Grundnahrungsmittel, sondern als Genussmittel zu betrachten
ist. Damit entfaellt die Grundlage fuer saemtliche Subventionen für
Überproduktion, Transport, Schlachtung und Beseitigung von Tierleichen.
Diese Urteile in Verbindung mit der Aufnahme des
Tierschutzes in das Grundgesetz werden zukuenftig sicherlich positive
Veraenderungen bewirken. (Urteil vom 15.Juni 1995, BVerwG 3 C 31.93/
Urteil vom 14. September 1992, Hamburgisches Oberverwaltungsgericht
OVG Bf III 42/92)
Weitere
Hoffnungsschimmer
Seit
2002 werden keine Subventionen mehr für die Käfighaltung von Geflügel
gezahlt. Gefördert werden soll nur noch die Boden- oder Freilandhaltung.
Seit
2004 muss auf der Eierpackung die Haltungsart gedruckt sein.
Dies
tut mir persönlich sehr leid, aber . . .
den
deutschen Fleischern geht es immer schlechter. 6,1% Umsatzminus im ersten
Halbjahr 2004. 289 Schlachter mußten dichtmachen.
Der
Verzehr von Fleisch- und Fleischerzeugnissen ist von 91,1 kg pro Kopf
der Bevölkerung im Jahre 1980 auf 60,8 kg im Jahr 2000 zurückgegangen.
Die großen Gewinner waren hingegen Obst und Gemüse. 1980
betrug der Pro-Kopf-Verbrauch bei Gemüse 64,2 kg und stieg bis
2003 auf
93,0 kg.
Das
Recht von Sauen, art-typisch mit Bewegungsfreiheit gehalten zu werden,
soll laut Bundesministerium in Kürze in Kraft treten.
Als
der Tierschutz ins Grundgesetz kam ...
In
den vergangenen Jahren hatte die CDU/CSU die Aufnahme des Tierschutzgedankens
in das Grundgesetz dreimal verhindert. Plötzlich und unerwartet
ein Umdenken:
Zufälligerweise
kurz vor der Bundestagswahl 2002 signalisierte die CDU/CSU ihre Zustimmung.
Und tatsächlich, am 17.05.2002 im Bundestag und am 21.05.2002 auch
im Bundesrat, wurde der Tierschutz im Grundgesetz verankert.
Wenn
auch nur Wahltaktik der einzige Grund für das Einlenken der CDU/CSU-Politiker
war:
•
die notleidenden Mitgeschöpfe fragen nicht nach dem Warum.
Im
Namen dieser Mitgeschöpfe sind jetzt Tierschützer und Politiker
gefordert, das Gesetz in die Praxis umzusetzen.
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Verbot
für Tierversuch
Durchbruch:
Tierversuch unter Hinweis auf Staatsziel Tierschutz in 2. Instanz in
unanfechtbarem Urteil untersagt!
Zur Begründung: "Die Versuche sind ethisch nicht vertretbar
und es besteht keine Notwendigkeit".
Es ging um Versuche an Ratten, um die "Nebenwirkung Gewichts-zunahme
beim Menschen bei Einnahme des Antidepressivums Clozapin zu testen".
Dieses Medikament ist seit über 10 Jahren auf dem Markt . . .
Bereits im Oktober 2002 hatte ein Beschluß der Genehmigungsbehörde
des Regierungspräsidiums Gießen den Antrag für diesen
Tierversuch abgelehnt.
Der Widerspruch der Antragsteller wurde u.a. mit den "geringfügigen
Belastungen der Tiere" begründet.
Eine perverse Umschreibung für die nach dem
Versuch notwendige Tötung der Tiere! Dieses Urteil ist nun ein
erster Sieg im Kampf gegen unnötige Tierversuche. Es könnte
für weitere Genehmigungsverfahren Vorbild werden . . .
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20.09.2007
Bremen erreicht das Verbandsklagerecht für den Tierschutz!
Das
Verbandsklagerecht ist bereits bewährt im Behindertenrecht, Naturschutzrecht,
Verbraucherschutzrecht.
"Bremen
hat heute Geschichte geschrieben. Jetzt können in Bremen tätige
Tierschutzorganisationen vor den Gerichten des Landes klagen, sobald
die Behörden tierschutzrechtliche Bestimmungen nicht durch-setzen.
Dafür haben wir 20 Jahre lang gekämpft!" freut sich Dr.
Kurt Simons, Vorsitzender des "Bundesverbandes Menschen für
Tierrechte".
"Dies
ist ein großer Tag für den Tierschutz. Jetzt wird es in einem
Bundesland erstmals möglich sein, gerichtlich prüfen zu lassen,
ob die Verantwortlichen sich an die geltenden Tierschutzgesetze halten",
erklärt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Apel
sieht gute Chancen, das Verbandsrecht auch auf Bundesebene einzuführen.
(s. auch www.tierschutzbund.de)