Ein Funken Hoffnung

Auch wenn es leider viel zu selten vorkommt, gibt es hin und wieder erfreuliche Nachrichten zum Thema Tierschutz

Was uns gefreut hat... (gesehen in Cavallo 9/2000)

Volker Asche und Manfred Hartmann, Geschäftsführer der Braunschweiger Spedition "last-trans" mit 140 Lastwagen stellen keine ehemaligen Fahrer von Tiertransporten ein. In der Stellenanzeige prangert fett gedruckt der Satz "Ehemalige Kraftfahrer von Lebendtransporten werden nicht berücksichtigt."
Begründung der beiden Geschäftsführer:
" Diese Leute müssen innerlich verroht sein, wenn sie solche schrecklichen Transporte durchgeführt haben. Und solche Leute mögen wir nicht."

Vegetarier-Boom in Deutschland (Express, 1.10.2001)

Hannover - Sonntagsbraten ade: Woche für Woche werden 4000 Menschen in Deutschland zu Vegetariern, berichtet der Vegetarier-Bund. Grund: Fleischskandale und der Trend zu gesundem Essen. Eine FORSA-Umfrage ergab: von den befragten Frauen waren 13% Vegetarier, bei den Männern wandten sich nur drei Prozent von Steak & Co. ab.


Legebatterien werden 2007 verboten (Rheinzeitung, 20.10.2001)

Berlin - Legehennen muessen kuenftig nicht mehr in Kaefigbatterien auf der Flaeche eines DIN-A4-Blattes ihr Dasein fristen. Die Kaefighaltung wird in Deutschland von 2007 an verboten- fuenf Jahre frueher als in anderen EU-Laendern. Der Bundesrat stimmte dem Alleingang von Verbraucherschutzministerin Renate Kuenast zu. Kaefige mit 450 Quadratzentimeter pro Huhn sind nur noch bis Ende 2002, mit 550 Quadratzentimeter bis Ende 2006 zulaessig. Ausgenommen sind Kaefige mit Sitzstangen, Scharrbereich und Lege-Nestern.
Von 2012 an ist dann nur noch Boden-, Freiland- und Volieren Haltung erlaubt. Der Bundesrat forderte die Regierung zudem auf, fuer europaweit gleiche Regelungen zu sorgen. Sonst wuerden die billigeren Eier aus Kaefighaltung importiert.

Justiz und Fleischgenuss (Gesundheitsberater, Helma Danner, 12.2001)

In hoechst richterlicher Rechtsprechung wurde dem "Lustanspruch" auf Fleischverzehr eine deutliche Absage erteilt. Die Richter urteilten in zwei Instanzen, dass Fleisch (aus medizinischer Sicht und Ernaerhungsaspekten) nicht als Grundnahrungsmittel, sondern als Genussmittel zu betrachten ist. Damit entfaellt die Grundlage fuer saemtliche Subventionen für Überproduktion, Transport, Schlachtung und Beseitigung von Tierleichen. Diese Urteile in Verbindung mit der Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz werden zukuenftig sicherlich positive Veraenderungen bewirken. (Urteil vom 15.Juni 1995, BVerwG 3 C 31.93/ Urteil vom 14. September 1992, Hamburgisches Oberverwaltungsgericht OVG Bf III 42/92)

Weitere Hoffnungsschimmer

Seit 2002 werden keine Subventionen mehr für die Käfighaltung von Geflügel gezahlt. Gefördert werden soll nur noch die Boden- oder Freilandhaltung.

Seit 2004 muss auf der Eierpackung die Haltungsart gedruckt sein.

Dies tut mir persönlich sehr leid, aber . . .

den deutschen Fleischern geht es immer schlechter. 6,1% Umsatzminus im ersten Halbjahr 2004. 289 Schlachter mußten dichtmachen.

Der Verzehr von Fleisch- und Fleischerzeugnissen ist von 91,1 kg pro Kopf der Bevölkerung im Jahre 1980 auf 60,8 kg im Jahr 2000 zurückgegangen.
Die großen Gewinner waren hingegen Obst und Gemüse. 1980 betrug der Pro-Kopf-Verbrauch bei Gemüse 64,2 kg und stieg bis 2003 auf
93,0 kg.

Das Recht von Sauen, art-typisch mit Bewegungsfreiheit gehalten zu werden, soll laut Bundesministerium in Kürze in Kraft treten.


Als der Tierschutz ins Grundgesetz kam ...

In den vergangenen Jahren hatte die CDU/CSU die Aufnahme des Tierschutzgedankens in das Grundgesetz dreimal verhindert. Plötzlich und unerwartet ein Umdenken:

Zufälligerweise kurz vor der Bundestagswahl 2002 signalisierte die CDU/CSU ihre Zustimmung. Und tatsächlich, am 17.05.2002 im Bundestag und am 21.05.2002 auch im Bundesrat, wurde der Tierschutz im Grundgesetz verankert.

Wenn auch nur Wahltaktik der einzige Grund für das Einlenken der CDU/CSU-Politiker war:

• die notleidenden Mitgeschöpfe fragen nicht nach dem Warum.

Im Namen dieser Mitgeschöpfe sind jetzt Tierschützer und Politiker gefordert, das Gesetz in die Praxis umzusetzen.

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Verbot für Tierversuch

Durchbruch: Tierversuch unter Hinweis auf Staatsziel Tierschutz in 2. Instanz in unanfechtbarem Urteil untersagt!
Zur Begründung: "Die Versuche sind ethisch nicht vertretbar und es besteht keine Notwendigkeit".
Es ging um Versuche an Ratten, um die "Nebenwirkung Gewichts-zunahme beim Menschen bei Einnahme des Antidepressivums Clozapin zu testen".
Dieses Medikament ist seit über 10 Jahren auf dem Markt . . .
Bereits im Oktober 2002 hatte ein Beschluß der Genehmigungsbehörde des Regierungspräsidiums Gießen den Antrag für diesen Tierversuch abgelehnt.
Der Widerspruch der Antragsteller wurde u.a. mit den "geringfügigen Belastungen der Tiere" begründet.
Eine perverse Umschreibung für die nach dem Versuch notwendige Tötung der Tiere! Dieses Urteil ist nun ein erster Sieg im Kampf gegen unnötige Tierversuche. Es könnte für weitere Genehmigungsverfahren Vorbild werden . . .

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20.09.2007
Bremen erreicht das Verbandsklagerecht für den Tierschutz!

Das Verbandsklagerecht ist bereits bewährt im Behindertenrecht, Naturschutzrecht, Verbraucherschutzrecht.

"Bremen hat heute Geschichte geschrieben. Jetzt können in Bremen tätige Tierschutzorganisationen vor den Gerichten des Landes klagen, sobald die Behörden tierschutzrechtliche Bestimmungen nicht durch-setzen. Dafür haben wir 20 Jahre lang gekämpft!" freut sich Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des "Bundesverbandes Menschen für Tierrechte".

"Dies ist ein großer Tag für den Tierschutz. Jetzt wird es in einem Bundesland erstmals möglich sein, gerichtlich prüfen zu lassen, ob die Verantwortlichen sich an die geltenden Tierschutzgesetze halten", erklärt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Apel sieht gute Chancen, das Verbandsrecht auch auf Bundesebene einzuführen.
(s. auch www.tierschutzbund.de)